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  Wie bekomme ich Beratungshilfe?

Sie müssen zunächst einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes (Rechtsantragstelle) stellen. Die Bewilligung der Beratungshilfe setzt voraus, dass Sie die Kosten für die Beratung oder außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, keine anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine entsprechende Beratung oder Vertretung zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist. Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gegeben, stellt das Gericht unter genauer Bezeichnung der Rechtsangelegenheit einen Berechtigungsschein für die Beratung aus, mit dem Sie dann einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen können.

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