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  Rechtsanwalts-Fachangestellte

Hinweis: nachstehende Berufsbezeichnungen gelten in gleicher Weise für beiderlei Geschlechter; zur Erleichterung der Lektüre wurde von der jeweiligen Nennung beider Geschlechter abgesehen.

Berufsbeschreibung
Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen uns durch vorbereitende und begleitende Arbeiten bei der Erledigung aller in einer Rechtsanwaltskanzlei anfallenden Aufgaben. Sie sind der erste Kontakt zum Mandanten. Sie vereinbaren Besprechungstermine und bereiten diese vor, führen Akten und Register sowie Termin-, Fristen- und Wiedervorlagekalender. Ferner sorgen sie dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorhanden sind. Sie sind zuständig für die Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post, erstellen Kostennoten, überwachen und verbuchen die Zahlungseingänge, bearbeiten Mahn- und Inkassoangelegenheiten sowie Zwangsvollstreckungssachen.

Die Ausbildung im Überblick
Der Beruf der/s Rechtsanwaltsfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Theoretisches Wissen vermittelt der begleitende Berufsschulunterricht, in der für unsere Region zuständigen »Berufsschule Tübingen« die praktische Ausbildung erfolgt bei uns in der Kanzlei.

Bewerberprofil
Wenn dieser Beruf Ihr Interesse geweckt hat, können Sie sich gerne bei uns bewerben. Für das Schuljahr 2007/2008 bieten wir wieder einen Ausbildungsplatz an.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:
•  zumindest guter Realschulabschluss
•  Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
•  gute Allgemeinbildung
•  Organisationstalent
•  Freude im Umgang mit Menschen
•  Verantwortungsbereitschaft
•  Leistungsbereitschaft
•  Freundlichkeit
•  hohe Belastbarkeit