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  Historie

Die Kanzlei wurde von 1934 bis 1960 von Herrn RA Albert Bächle betrieben und nach dessen Tode von RA Walter Seßler weitergeführt, dem lange Zeit Herr RA Dr. Hans-Joachim Kern zur Seite stand. 1994 gab Herr RA Seßler die Kanzlei dann altershalber an RA Bernd Rau ab, der sie zunächst allein betrieb und sie im Laufe der Jahre durch Aufnahme weiterer Kolleginnen und Kolleginnen auf ihren heutigen Stand vergrößerte, was Ende 2005 auch den Umzug in die heutigen, deutlich größeren Räume erforderlich machte.

Kanzlei Aussen Kanzlei Innen

Die historischen Wurzeln der Kanzlei reichen jedoch noch weiter zurück; sie ist wohl eine der ältesten von Nagold, vielleicht sogar die älteste. Soweit wir bislang in Erfahrung bringen konnten, hatte RA Bächle die Kanzlei von RA Knodel übernommen. Ein "Im Namen des Königs!" ergangenes Berufungsurteil des "königlichen Landgerichts zu Tübingen" vom 27. Januar 1913 belegt, dass schon damals die Kanzlei Knodel & Huß erfolgreich in Nagold tätig war. Seit wann RA Knodel diese Kanzlei in Nagold betrieb und von wem er sie ggf. übernommen hat, liegt derzeit allerdings noch im Dunkeln.

Ungeachtet ihrer historischen Wurzeln präsentiert sich die Anwaltskanzlei Rau & Collegen als moderne und innovative, mit allen neuzeitlichen Recherche- und Kommunikationsmitteln ausgerüstete Kanzlei. Ihre Rechtsanwälte sind vorwiegend in den klassischen Zivilrechtsbereichen, aber auch in den meisten zivilrechtlichen Nebengebieten, dem Straf- und Bußgeldrecht sowie im Verwaltungsrecht tätig.

Durch eine Zuständigkeitsaufteilung in bestimmte Arbeitsgebiete und durch das Anstreben verschiedener Zusatzqualifikationen als Fachanwalt für Familienrecht, Arbeitsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht und Erbrecht wird zusätzlich sichergestellt, dass die immer größer werdende Wissensflut in den verschiedenen Rechtsgebieten auch tatsächlich noch beherrscht und die Mandanten optimal beraten und vertreten werden können.