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  Die auftragsmäßig entfaltete Tätigkeit

Bei der auftragsmäßig entfalteten Tätigkeit wird unterschieden zwischen interner Tätigkeit (z.B. Beratung des Mandanten oder Erstellung eines Gutachtens), außergerichtlicher Vertretung nach außen hin (Korrespondenz oder Verhandlungen mit dem Gegner oder Dritten) und gerichtlicher Tätigkeit.

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