| Mindestpreischrakter |
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Dies kann hin und wieder einmal dazu führen, dass sich bei einem Fall mit einem hohen Streitwert eine Vergütung ergibt, die gemessen an dem Umfang und Schwierigkeitsgrad des Falles bzw. des Zeitaufwandes für seine Bearbeitung zu einem 'üppigen' Honorar führt. Jedoch liegt dies im System der gesetzlichen Gebührenvorschriften, das die Anwaltschaft vielfach - vor allem bei niedrigen Streitwerten und im Bereich der Beratungs- und Prozesskostenhilfemandate - dazu zwingt, ihre Tätigkeit bei vollem - oftmals sogar noch überdurchschnittlich hohem - Arbeits- und Zeitaufwand zu nicht kostendeckenden Honoraren zu erbringen. Mit dieser vom Gesetzgeber vorgegebenen 'Mischkalkulation' müssen wir notgedrungen leben, andernfalls wären Fälle mit niedrigen Streitwerten kaum mehr justitiabel, weil ihre Bearbeitung zu wirtschaftlichen Honorarbedingungen zu Honoraren führen würde, die ein Mehrfaches der streitigen Summe ausmachen würden. |
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