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  Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Sie müssen zunächst einen Vordruck zur Darlegung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen und die darin enthaltenen Angaben durch Beifügung entsprechender Belege (Einkommensnachweise, Bescheide über Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, über laufende Ausgaben etc.) beifügen. Den Vordruck "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" nebst Ausfüllanleitung erhalten Sie beim Gericht wie auch bei uns.

Diese Unterlagen reichen wir dann zusammen mit dem Entwurf oder ggf. auch Original des angedachten Klage- oder Klagerwiderungsschriftsatzes und einem Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht prüft dann, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint und weiter, ob und ggf. in welchem Umfange nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist.

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