Kanzleihistorie(n) Nagold, Reutlingen

Nagold

Die Kanzlei wurde von 1934 bis 1960 von Herrn RA Albert Bächle betrieben und nach dessen Tode von RA Walter Seßler weitergeführt, dem lange Zeit Herr RA Dr. Hans-Joachim Kern zur Seite stand. 1994 gab Herr RA Seßler die Kanzlei dann altershalber an RA Bernd Rau ab, der sie zunächst allein betrieb und sie im Laufe der Jahre durch Aufnahme weiterer Kollegen und Kolleginnen auf ihren heutigen Stand vergrößerte, was Ende 2005 auch den Umzug in die heutigen, deutlich größeren Räume erforderlich machte. Ab 01.01.2016 vergrößert sich die Kanzlei nicht nur personell durch Gründung einer Sozietät zwischen den Anwälten Bernd Rau und Dr. Susanne Heinrich, sondern erlangt dadurch auch ein zweites regionales Standbein im Reutlinger Raum.

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Die historischen Wurzeln der Kanzlei reichen jedoch noch weiter zurück; sie ist wohl eine der ältesten von Nagold, vielleicht sogar die älteste. Soweit wir bislang in Erfahrung bringen konnten, hatte RA Bächle die Kanzlei von RA Knodel übernommen. Ein „Im Namen des Königs!“ ergangenes Berufungsurteil des „königlichen Landgerichts zu Tübingen“ vom 27. Januar 1913 belegt, dass schon damals die Kanzlei Knodel & Huß erfolgreich in Nagold tätig war. Seit wann RA Knodel diese Kanzlei in Nagold betrieb und von wem er sie ggf. übernommen hat, liegt derzeit allerdings noch im Dunkeln.

Ungeachtet ihrer historischen Wurzeln präsentiert sich die Anwaltskanzlei Rau & Collegen als moderne und innovative, mit allen neuzeitlichen Recherche- und Kommunikationsmitteln ausgerüstete Kanzlei. Ihre Rechtsanwälte sind vorwiegend in den klassischen Zivilrechtsbereichen, aber auch in den meisten zivilrechtlichen Nebengebieten, dem Straf- und Bußgeldrecht sowie im Verwaltungsrecht tätig.

Durch eine Zuständigkeitsaufteilung in bestimmte Arbeitsgebiete und durch das Anstreben verschiedener Zusatzqualifikationen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Arbeitsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht und Versicherungsrecht wird zusätzlich sichergestellt, dass die immer größer werdende Wissensflut in den verschiedenen Rechtsgebieten auch tatsächlich noch beherrscht und die Mandanten optimal beraten und vertreten werden können.

Reutlingen

Die Wurzeln anwaltlicher Tätigkeit von Frau Dr. Rau liegen in Reutlingen. Sie war ursprünglich in den Justizdienst eingetreten, aber nebenher noch für die renommierte Reutlinger Sozietät Dr. Braitinger & Grupp tätig, in der sie schon während ihres Referendariats die ersten Einblicke in das anwaltliche Arbeiten erhalten hatte. Diese Arbeitswelt, das eigenverantwortliche Gestalten, die Vielfalt der Aufgaben und die Zusammenarbeit mit den Mandanten gefielen ihr derart gut, dass sie die sichere Richterlaufbahn aufgab und zum 01.01.1991 als Rechtsanwältin in die vorerwähnte Kanzlei eintrat. Dr. Braitinger, der die Kanzlei 1983 gegründet hatte und zuvor schon als Einzelanwalt in Reutlingen seit 1975 tätig gewesen war, gab seine fundierten anwaltlichen Erfahrungen an die Junganwältin weiter und verlieh ihren Fähigkeiten und Kenntnissen den letzten Schliff.

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Im Laufe der Jahre kristallisierten sich bei Frau Dr. Rau – die damals noch ihren Mädchennamen Heinrich trug – das Baurecht, das Erbrecht und das Familienrecht als Arbeitsschwerpunkte heraus. Dies führte dann dazu, dass sie 1997 Ihre Doktorarbeit über ein baurechtliches Thema verfasste und promovierte und sie im Jahr 2006 sowohl im Baurecht als auch im Erbrecht die Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnungen „Fachanwalt“ erwarb.

Die enge Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Braitinger führte im Laufe der Jahre dazu, dass aus beiden ein Paar wurde, das 1997 ein Haus in Reutlingen am Schönen Weg baute und 1998 heiratete. Nachdem Herr Dr. Braitinger am 01.05.2014 nach mehrjähriger Krankheit einem Krebsleiden erlegen war und Frau Dr. Heinricht sieben Monate später Herrn Rau bei einer Fachanwaltsfortbildung kennengelernt hatte, ergab sich für sie eine neue Lebens- und Arbeitsperspektive. Sie verkaufte ihren hälftigen Sozietätsanteil an die übrigen beiden Reutlinger Sozietätsmitglieder, veräußerte das Haus im Schönen Weg, zog nach Nagold und ging mit Herrn Rau nicht nur die Ehe, sondern eine Sozietät unter Beibehaltung des seitherigen Kanzleinamens „Anwaltskanzlei Rau & Collegen“ ein.

Die Einbringung ihres in Erb-, Bau- und Familienrecht besonders vertieften Fachwissens führt in der neuen Sozietät zu besonderen Synergieeffekten, da dort diese Rechtsgebiete seither schon Arbeitsschwerpunkte darstellten, die von Fachanwälten bearbeitet wurden. Der ständige fachliche Austausch befruchtet wechselseitig und erhöht die Qualität der Arbeitsergebnisse weiter.

Für ihre seitherigen Mandanten ist Frau Dr. Rau weiterhin in vollem Umfange da und tätig. Besprechungen können auch in ihrem seitherigen Büro in der Kaiserstraße 50 jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung abgehalten werden.