Spezialisierung und Fortbildung

Die ohnehin schon große Flut an Gesetzesänderungen, neuen Urteilen usw. nimmt kontinuierlich zu. Deshalb haben wir durch kanzleiinterne Aufteilung der Zuständigkeiten Kernkompetenzen herausgebildet, in denen sich vertieftes theoretisches Wissen und vermehrte berufspraktische Erfahrungen bzw. Kenntnisse bündeln. Um diese Kernkompetenzen im Bereich des Erbrechts- und Familienrechts, des Arbeitsrechts und des Miet-und Wohnungseigentumsrechts so wird des Bau- und Architektenrechts auch nach außen hin sichtbar werden zu lassen, wurden die entsprechenden Zusatzbezeichnungen den Mitgliedern unseres Teams als jeweiliger „Fachanwalt“ von der Anwaltskammer verliehen.

Ungeachtet dieser Spezialbereiche sind und bleiben wir als Rechtsanwälte Allrounder und verstehen uns als Team, das sein Wissen und seine Erfahrungen zum Wohle seiner Mandanten interaktiv austauscht und zusammenführt. Dabei sorgen wir für regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, eine recht umfassende und aktuelle Bibliothek sowie durch die Nutzung juristischer Daten-banken und verschiedener Printmedien dafür, dass unser Wissen stets auf der Höhe der Zeit bleibt.