Frau Dr. Heinrich ist seit 1992 in der renommierten Reutlinger Rechtsanwaltskanzlei Dr. Braitinger & Grupp tätig und dort Mitgesellschafterin. Sie ist eine sehr erfahrene und erfolgreiche Rechtsanwältin, die schwerpunktmäßig im Erbrecht, im Bau- und Architektenrecht sowie im Familienrecht und im Gesellschaftsrecht tätig ist.

Insbesondere im Erbrecht verfügt sie über ein sehr ausgeprägtes Fachwissen, weshalb sie in diesem Rechtsgebiet als Dozentin Fachanwalts-Fortbildungen gibt und Mitglied des Prüfungsausschusses Fachanwalt für Erbrecht der Rechtsanwaltskammern Karlsruhe, Freiburg und Tübingen ist. Sie ist im Erbrecht u.a. spezialisiert auf

• die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen/Erbverträgen
• außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Erbauseinandersetzungen
• Beratung und Vertretung im Pflichtteilsrecht
• Übernahme von Testamentsvollstreckungen

und wird zusammen mit unserer weiteren Fachanwältin für Erbrecht, Frau Dr. Eggensperger, ein echtes erbrechtliches Kompetenzteam bilden.

Aber auch im Bereich des Bau- und Architektenrechts verfügt Frau Dr. Heinrich über eine langjährige und sehr breite Palette von außergerichtlichen und gerichtlichen Erfahrungen. Sie widmet sich dort insbesondere auch der baubegleitenden und streitvermeidenden Rechtsberatung von Unternehmen, Bauträgern u.s.w. und hält insofern auch regelmäßig Vorträge bzw. schult die Führungskräfte von z. T. bundesweit agierenden Unternehmen.

Auch hier ergibt sich ein großer Synergieeffekt zum Vorteile unserer Mandanten, da sich die baurechtlichen Tätigkeitsbereiche und Erfahrungen von Frau Dr. Heinrich in vielen Bereichen mit den Tätigkeitsschwerpunkten und dem Fachwissen unseres Herrn RA Rau u.a. im Bau- und Architektenrecht, im Wohnungseigentumsrecht und im Maklerrecht ergänzen und überschneiden.